Die Verwendung in Theatern oder vergleichbaren Einrichtungen ist nur durch geprüfte Bühnenpyrotechniker zulässig. Einige Artikel können aber für zugelasse Zwecke von Personen ab 18 Jahren ganzjährig verwendet werden.
Bühnenfeuerwerk zeichnet sich durch die Verwendung raucharmer Pulver sowie durch einen genauen und gleichmäßigen Abbrand aus. Es wird vorwiegend in Theatern und Einrichtungen mit hohen Sicherheitsanforderungen bezüglich des Brand,- Sach,- und Personenschutzes verwendet. Bühnenpyrotechnik ist bei geringen Sicherheitsabständen zum Publikum oder brennbaren Objekten sehr gut geeignet. Da es bereits eine große Auswahl an verschiedenen Effekten gibt, ist auch im Außenbereich schon ein Feuerwerk nur mit Bühneneffekten der Kategorie T1 und T2 möglich.
Hier sehen Sie einige Beispiele für Bühneneffekte:
Bühnenfunkenblitz
Funkenblitze
Bühnenwasserfall
Bühneneffektwerfer
Bühnenfontänen
Fontänen raucharm
Fontänen mit Leuchtbasis
Bühnenknall
Die meisten der Artikel sind bereits mit einem elektrischen Zünder versehen und können untereinender verbunden werden.