Feuerwerkskategorien

Feuerwerkskategorien (Klasseneinteilung)

Pyrotechnische Gegenstände werden seit Oktober 2009 nicht mehr in Klassen sondern in Kategorien eingeteilt:

Kategorie 1 (F1):
Kleinstfeuerwerk Die Artikel dürfen an Personen ab 12 Jahre ganzjährig verkauft und verwendet werden.


Kategorie 2 (F2):
Kleinfeuerwerk Verkauf nur an Personen ab 18 Jahre in der Zeit vom 29. (bei einem Sonntag vom 28.) bis 31. Dezember. Die Artikel dürfen nur in der Zeit vom 31. 12. bis 01.01. abgebrannt oder verwendet werden. Es sind in bestimmten Gebieten Einschränkungen der Zeit und Verwendung möglich.

Vom 01.01.-28.12. dürfen die Artikel dem Verbraucher nicht überlassen werden, es sei denn, dass eine Ausnahmegenehmigung gem. §24 (1) 1. SprengV der zuständigen Behörde erteilt wird. Die Genehmigung sollte 3 bis 4 Wochen vorher, beim zuständigen Ordungsamt beantragt werden.


Kategorie 3 (F3):
Mittelfeuerwerk


Kategorie 4 (F4):
Großfeuerwerk Nur für Personen mit Befähigungsschein oder einer Erlaubnis nach dem Sprengstoffgesetz.


Kategorie T1:
Pyrotechnische Gegenstände für die Verwendung auf Bühnen, die eine geringe Gefahr darstellen. Die Artikel dürfen ganzjährig an Personen über 18 Jahre abgegeben und von diesen verwendet werden. Die Gegenstände dürfen nur entsprechend den Gebrauchshinweisen verwendet werden. Einige Artikel dürfen nur gegen Vorlage eines schriftlichen Auftrages mit Angabe des vorgesehenen Verwendungszweckes abgegeben werden.


Kategorie T2:
Pyrotechnische Gegenstände für die Verwendung auf Bühnen, die zur ausschließlichen Verwendung durch Personen ab 21 Jahren mit Fachkunde vorgesehen sind.


Kategorie P1:
Pyrotechnische Gegenstände für technische Zwecke, die eine geringe Gefahr darstellen. Die Artikel dürfen ganzjährig an Personen über 18 Jahre abgegeben und von diesen verwendet werden. Die Gegenstände dürfen nur entsprechend den Gebrauchshinweisen verwendet werden. Einige Artikel dürfen nur gegen Vorlage eines schriftlichen Auftrages mit Angabe des vorgesehenen Verwendungszweckes abgegeben werden.


Kategorie P2:
Pyrotechnische Gegenstände für technische Zwecke, die zur Handhabung oder Verwendung nur durch Personen ab 21 Jahren mit Fachkunde vorgesehen sind.


Pyrotechnische Munition fällt nicht unter das Sprengstoffgesetz, sondern unter das Waffengesetz. Der Handel ist nur mit einer Munitionshandelserlaubnis gestattet. Zulassungs-Nr.: BAM-PM I….. bzw. BAM-PM II…..