Feuerwerk Infos

Nach 30 Jahren Erfahrung mit dem Abbrennen von Groß- und Kleinfeuerwerken helfen wir Ihnen gern
bei der Planung Ihres Feuerwerkes. Möglichkeiten für ein Feuerwerk gibt es viele, wie zum Beispiel
Geburtstage, Hochzeiten, Stadtfeste, Strandpartys, Kulturveranstaltungen, Eröffnungen oder ein Jubiläum.
Es besteht auch die Möglichkeit nur einzelne pyrotechnische Effekte einzusetzen. Dazu gehören Lichterbilder,
Bühnenfeuerwerk, bengalische Beleuchtungen, usw. Neu sind auch verschiedene Varianten und Effekte für
ein Tagesfeuerwerk. Hier finden Sie einige Informationen und Bilder zu den verschiedenen Möglichkeiten.

Grossfeuerwerk

Für diese Feuerwerke sind je nach eingesetztem Material Sicherheitsabstände von 20 -250 m erforderlich!
Es sind die Abstände zu brandgefährdeten Objekten, Flugplätzen, Wasserstraßen, Zuschauern und das
Gelände zu berücksichtigen. Durchführung ist nur durch zugelassene Feuerwerker erlaubt.

Kleinfeuerwerk

Auch diese Feuerwerke müssen, außer zu Silvester, beantragt und genehmigt werden. Es sind Sicherheitsabstände von
mindestens 10 m einzuhalten. Weiterhin sind die Brand- und Lärmschutzvorschriften der Länder zu beachten.
Durchführung auch von Privatpersonen möglich z. B. für besondere Ereignisse (Hochzeiten, Geburtstage).

Spezialeffekte

Für einige Artikel und Effekte sind keine Genehmigungen erforderlich. Die erforderlichen Sicherheitsvorschriften
für die Verwendung in Räumen oder in der Öffenlichkeit sind vorab zu prüfen zu beachten. Der Kauf und die
Verwendung ist nur für Personen über 18 Jahre und nur für die zugelassenen Verwendungszwecke erlaubt.

Bühnenfeuerwerk

Die Artikel können bei sehr geringen Sicherheitsabständen eingesetzt werden. Die Verwendung in
Veranstaltungsstätten und auf Bühnen ist genehmigungspflichtig. Die gesetzlichen Vorschriften sind
daher zu beachten. Abgabe nur an Personen über 18 Jahre Kategorie T1 und 21 Jahre Kategorie T2.

Ganzjahresfeuerwerk

Jugendfreies Feuerwerk und Tischfeuerwerk der Kategorie 1 können von Personen ab 12 Jahre das
ganze Jahr über erworben und entsprechend der Gebrauchsanweisung verwendet werden.